AGB’s

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Kniff > Projektagentur GbR und ihren Auftraggebern abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

1. Urheberrecht und Nutzungsrecht

1.1. Die Entwürfe, Werke und anderen Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Kniff > Projektagentur GbR weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber der Kniff Projektagentur GbR eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe kann geringer angesetzt werden, wenn der Auftraggeber nachweisen kann, dass der Schaden geringer war. Die Kniff > Projektagentur GbR behält sich im Gegenzug vor, einen höheren Schaden nachzuweisen bzw. durch die Vertragsverletzung heraus entstandene Gewinnverluste zu verlangen.

1.3. Änderungen und Weiterentwicklungen der Entwürfe und Werke, die auf Wunsch des Auftraggebers angefertigt werden sollen, dürfen nur von der Kniff > Projektagentur GbR vorgenommen werden. Der Auftraggeber wird die Kniff > Projektagentur GbR mit solchen Änderungen und der Weiterentwicklung beauftragen.

1.4. Nimmt die Kniff > Projektagentur GbR den Auftrag nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen an, kann der Auftraggeber ein anderes Unternehmen mit der Erbringung der Leistung beauftragen.

1.5.. Die Kniff > Projektagentur GbR überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Kniff > Projektagentur GbR bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

1.6. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Kniff > Projektagentur GbR und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.7. Die Kniff > Projektagentur GbR hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Die Urheberbezeichnung ist, wie von der Kniff > Projektagentur GbR angegeben, auf den nach ihren Entwürfen hergestellten Werken anzubringen, wenn dies technisch möglich ist.

1.8. Alle von der Kniff > Projektagentur GbR gelieferten Gestaltungsleistungen sind als persönliche geistige Schöpfung durch das UrhG geschützt.

2. Vergütung

2.1. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf eine Minderung der Vergütung.

2.2. Die Schaffung von Entwürfen ist vergütungspflichtig. Notwendig werdende Änderungen von Werken/Entwürfen/Leistungen, die nicht durch Mängel verursacht sind, die die Kniff > Projektagentur GbR zu vertreten hat, werden gesondert berechnet. Weitere Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

2.3. Werden bei Werks-/Leistungsabnahme vom Auftraggeber Nacharbeiten, zusätzliche Korrekturen oder ähnliche nachträgliche Änderungen an den von der Kniff > Projektagentur GbR abgelieferten Entwürfen, Werken und anderen Leistungen gewünscht, die nicht auf einen Mangel zurückzuführen sind, bzw. die der Gestaltungsfreiheit [Punkt 8.] widersprechen, werden diese nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz in Rechnung gestellt und vom Auftraggeber gesondert vergütet.

2.4. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Kniff > Projektagentur GbR eventuelle Kosten, die durch den Verzug entstehen, geltend machen.

2.5. Die Kniff > Projektagentur GbR und ihre Erfüllungsgehilfen haben Anspruch auf Ersatz sämtlicher Auslagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig waren. Reisen, Spesen und die Vergabe von Fremdleistungen sind mit dem Auftraggeber vorher abzustimmen.

2.6. Nach Lieferung/Übergabe der Endversion wird der Auftraggeber unverzüglich und schriftlich die Abnahme erklären. Sollte der Auftraggeber sich an einer Abnahme gehindert sehen, hat er die Gründe zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der Kniff > Projektagentur GbR geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

2.7. Die Vergütung ist bei Abnahme der Arbeiten nach Rechnungsstellung fällig. Bei Ablieferung von Teilarbeiten ist die Vergütung jeweils bei Ablieferung der Teilarbeiten und entsprechender Rechnungsstellung fällig. Die Kniff > Projektagentur GbR ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand zu verlangen. Auslagen und Kosten sind mit Rechnungsstellung fällig.

2.8. Wenn nicht anders ausgewiesen, sind die Vergütungen Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

4. Eigentum, Rückgabepflicht

4.1. An Entwürfen, Werken und anderen Leistungen wird das Eigentum nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Andernfalls werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 4.2. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5. Digitale Daten

5.1. Die Kniff > Projektagentur GbR ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die Kniff > Projektagentur GbR ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5.2. Hat die Kniff > Projektagentur GbR dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Kniff > Projektagentur GbR verändert werden.

5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. Bei Beauftragung eines Transportunternehmens kann der Auftraggeber nur das Transportunternehmen in Regress nehmen.

6. Belegmuster, Namensnennung

6.1. Die Kniff > Projektagentur GbR hat Anspruch auf Überlassung von Abbildungen der Gegenstände, die mit Hilfe ihrer Entwürfe hergestellt werden, sowie auf kostenlose Überlassung eines Belegexemplars.

6.2. Der Auftraggeber legt der Kniff > Projektagentur GbR vor Ausführung von Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

6.3. Die Kniff > Projektagentur GbR hat Anspruch auf zehn Exemplare der Werbemittel, für die von ihr gestaltete Produkte/Werke/Leistungen verwendet wurden. Die Kniff > Projektagentur GbR ist berechtigt, diese Werbemittel oder Kopien davon für ihre Eigenwerbung zu vervielfältigen und zu verbreiten.

6.4. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Kniff > Projektagentur GbR zehn einwandfreie Muster unentgeltlich

6.5. Die Kniff > Projektagentur GbR hat ein Recht darauf, bei Veröffentlichungen über das Produkt, Werk, der Arbeit und Leistungen als „IMPROMA“ genannt zu werden.

7. Haftung und Mängel

7.1. Die Kniff > Projektagentur GbR haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen sowie aus unerlaubter Handlung – die Höhe des Schadenersatzes wird auf die Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages festgelegt. Die Höhe beträgt jedoch maximal 5.000€. Dem Auftraggeber steht es frei, einen höheren Schaden nachzuweisen. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet die Kniff > Projektagentur GbR auch bei Fahrlässigkeit.

7.2. Die von der Kniff > Projektagentur GbR erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.

7.3. Für die Neuartigkeit, Schutzfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit des Werkes haftet die Kniff > Projektagentur GbR nicht.

7.4. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7.5. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Ton und Bild.

7.6. Die Freigabe von Produktion und/oder Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Kniff > Projektagentur GbR, stellt er die Kniff > Projektagentur GbR von der Haftung frei.

7.7. Die Kniff > Projektagentur GbR haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für fehlerhafte Datenträger und fehlerhaft übernommene Dateien oder Daten.

7.8. Die Ansprüche des Auftraggebers auf Minderung oder Schadenersatz aus unerlaubter Handlung, sowie arglistiger Täuschung, verjähren spätestens ein Jahr nach Kenntnis des Schadens und der Umstände, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt, ohne diese Kenntnis spätestens nach zwei Jahren vom Zeitpunkt des schädigen Ereignisses an.

7.9. Soweit die Haftung der Kniff > Projektagentur GbR ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Gestaltungsfreiheit

8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für die Kniff > Projektagentur GbR Gestaltungsfreiheit.

8.2 Der Kniff > Projektagentur GbR steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.

9. Vorgaben und Zuarbeiten des Auftraggebers und deren Rechte

9.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Kniff > Projektagentur GbR rechtzeitig alle für die vertraglich vereinbarten Leistungen notwendigen gestalterischen Vorgaben, Daten, Inhalte, Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.

9.2. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch den Auftraggeber in elektronisch verwertbarer Form. Die Kniff > Projektagentur GbR teilt dem Auftraggeber die zur Weiterverarbeitung geeigneten Dateiformate mit. Werden die Vorlagen in anderen Formaten geliefert, sind die Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten.

9.3. Genügt das Bild- und Tonmaterial den vorgenannten Anforderungen nicht, ist die Kniff > Projektagentur GbR berechtigt, die Ausführung des Auftrags abzulehnen und bei Nichtabhilfe vom Vertrag zurückzutreten. Daneben ist die Kniff > Projektagentur GbR berechtigt, dem Kunden ein neues Angebot für die Ausführung des Auftrags zu unterbreiten, sofern die Erbringung der vom Kunden nachgefragten Leistung unter erhöhtem technischem und/oder zeitlichem Aufwand möglich ist.

9.4. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Kniff > Projektagentur GbR übergebenen Daten berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Kniff > Projektagentur GbR im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10. Lieferzeiten/Abgabe- und Präsentationstermine

10.1. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Auftraggebers verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

10.2. Wurden Lieferzeiten/Abgabe- und Präsentationstermine vertraglich vereinbart und können/wurden vom Auftraggeber inhaltliche Zuarbeiten oder Bestätigungen der Konzepte/Entwürfe nicht fristgerecht getätigt, ist die Kniff > Projektagentur GbR nicht verpflichtet, weitere vertraglich vereinbarte Termine für Fertigstellungen/Präsentationen zu ursprünglich vereinbarten Terminen zu erfüllen.

10.3. Vorraussetzung für die von der Kniff > Projektagentur GbR zu erfüllenden Termine ist eine Bestätigung der Konzepte/Entwürfe/Werksteilleistungen durch den Auftraggeber, jeweils innerhalb einer Woche.

10.4. Hält die Kniff > Projektagentur GbR Liefertermine nicht ein, so hat der Auftraggeber der Kniff > Projektagentur GbR schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mit Zugang der Nachfristsetzung bei der Kniff > Projektagentur GbR beginnt.

10.5. Der Auftraggeber ist erst nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

10.6. Auch bei vereinbarten Fristen und Terminen hat die Kniff > Projektagentur GbR nicht Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen wie zum Beispiel Stromausfall, Feuer, Wassereinbrüche, Störungen des Internets, Computer- oder Programmabstürze oder den Transport beeinträchtigende Witterungseinflüsse. Dies gilt auch dann, wenn die vorstehenden Bedingungen bei den Vorlieferanten/Erbringer von Fremdleistungen der Kniff > Projektagentur GbR eintreten oder die Kniff > Projektagentur GbR unverschuldet von diesen nicht beliefert wird trotz entsprechender Verträge, die den durch die Vereinbarung mit dem Käufer entstandenen Bedarf gedeckt hätten. In diesem Fall ist die Kniff > Projektagentur GbR berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

10.7. Hat die Kniff > Projektagentur GbR die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten, oder befindet sie sich in Verzug, so hat der Auftraggeber im Falle eines eingetretenen Schadens Anspruch auf eine Verzugsentschädigung nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf die vorsehbaren, typischerweise eintretenden Schäden begrenzt ist. Ansonsten kann der Auftraggeber im Falle eines von der Kniff > Projektagentur GbR zu vertretenden Leistungsverzuges für jede Woche des Verzuges eine pauschalisierte Entschädigung von 1 %, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes, der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, verlangen.

11. Verschwiegenheit

11.1. Die Kniff > Projektagentur GbR verpflichtet sich, sämtliche ihm bekannt werdende Tatsachen der Forschungs- und Entwicklungsarbeit, sonstige Geschäftsgeheimnisse und Inhalte des allgemeinen Geschäftsverkehrs des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und insbesondere dies betreffende, ihm überlassene Unterlagen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Diese Regelung gilt ebenso für den Auftraggeber gegenüber der Kniff > Projektagentur GbR.

12. Zahlungsverzug

12.1. Hat der Auftraggeber zum Fälligkeitstermin keine Zahlung geleistet und fällt er in Verzug, hat er für eine darauf folgende Mahnung der Kniff > Projektagentur GbR den jeweils erforderlichen Verwaltungsaufwand (Mahngebühr) in Höhe von 5 EUR (netto, zzgl. der jeweils gültigen MwSt.) zu tragen.

12.2. Für geleistete Dienstleistungen gilt in diesem Fall eine Schadensersatzpflicht gegenüber der Kniff > Projektagentur GbR. Der Kniff > Projektagentur GbR bleibt das Wahlrecht vorbehalten, auch den fristlosen Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangen wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung, beträgt dieser 25% der Produktionskosten. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

12.3. Setzt die Kniff > Projektagentur GbR den Vertrag trotz Zahlungsverzug des Auftraggebers fort, ist dieser für Schäden ersatzpflichtig, die der Kniff > Projektagentur GbR unmittelbar aufgrund der Säumnisse entstehen.

12.4. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Kniff > Projektagentur GbR berechtigt, Verzugszinsen im Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB handelt, ist diesem der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht höher als 5 Prozentpunkte über dem

Basiszinssatz (§ 247 BGB) ist. Der Kniff > Projektagentur GbR ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden als in Satz 1 bezeichnet, entstanden ist.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Vertragsübernahme

13.1. Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, ist der Erfüllungsort für die Leistungen des Auftraggebers der Firmensitz der Kniff > Projektagentur GbR (Stuttgart, Deutschland).

13.2. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Kniff > Projektagentur GbR (Stuttgart) als Gerichtsstand vereinbart.

13.3. Die Kniff > Projektagentur GbR behält sich jedoch das Recht vor, Klagen auch am Firmensitz des Auftraggebers einzureichen.

13.4 Die Kniff > Projektagentur GbR ist berechtigt die angebotenen Leistungen (Produktionsangebot) ohne Rücksprache komplett an eine Firma zu übertragen sofern die Mehrheit der Firma im Besitz von Jens Kilian oder/und Moritz Rudolph ist. Inklusive zukünftiger Leistungen.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzung von Verträgen bedürfen immer der Schriftform.

14.2. Werden von Seiten der Kniff > Projektagentur GbR Vertragserweiterungen oder Änderungen dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt, so gelten diese von beiden akzeptiert, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen widerspricht.

14.3. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

14.5. Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Kniff > Projektagentur GbR regeln sich ausschließlich nach den Regeln der Vertragsparteien und dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

Stand: 1.1.2011